Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen – NOTFALLSEMINARE.NRW Stand Feb.2024

 

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Notfallschulungen, die durch das Einzelunternehmen WWW.NOTFALLSEMINARE.NRW, vertreten durch den Inhaber Gerd Böttcher, mit Sitz in der Sebastianusstr. 15A, 50226 Frechen bei Köln, durchgeführt werden. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Standort Köln vereinbart.

 

2. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform (Postbrief, Fax, E-Mail).

 

3. Nebenabreden Mitarbeiter von NOTFALLSEMINARE.NRW sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu treffen, die über den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

 

§ 2 Beauftragung und Umfang des Vertragsverhältnisses

1. Die Beauftragung einer Schulung obgleich, Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote müssen in Schrift- oder Textform per Briefpost, Fax, E-Mail erfolgen.

2. Anmeldungen und Vertragsabschluss

2.1 Anmeldungen zu Veranstaltungen von NOTFALLSEMINARE.NRW sind für den Anmeldenden rechtsverbindlich. Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald NOTFALLSEMINARE.NRW eine schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.

2.2 Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers oder der zu beauftragten Firma durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande. Diese Abweichung ist hinfällig, wenn die Teilnehmeranzahl von mehr als 8 Teilnehmern für einen Dozenten überschritten wird. Es wird keine Teilnehmerhöchstzahl angegeben; die Anzahl der Teilnehmer wird im Verhältnis zu den Dozenten widergespiegelt, was möglicherweise den Einsatz zusätzlicher Dozenten und/oder Praxisanleiter erfordert und somit zu einem höheren Endpreis führt, wie im vorab gesendeten Angebot in der Fußzeile beschrieben. Bei reinen Vorträgen gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl.

2.3 Soweit im Einzelfall keine weiteren Nebenabreden vereinbart sind, gelten die in diesen AGB genannten Bedingungen. Liegt im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis von NOTFALLSEMINARE.NRW für ein Notfalltraining vor, jedoch wurde eine Leistung erbracht, die vom Teilnehmer bezahlt wurde, so verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrags.

2.4 Bei Onlineveranstaltungen werden die Teilnehmer anhand der Teilnehmerliste gezählt, die durch eine anwählbare Funktion in der jeweils genutzten Onlinesoftware erstellt wird.

 

§ 3 Beendigung des Vertragsverhältnisses

1. Beendigung des Vertrages

Das Vertragsverhältnis endet entweder mit Abschluss der vereinbarten Leistungen oder durch Kündigung (nur bei Unternehmensbeauftragungen).

2. Rücktritt/Stornierung seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin und des Auftraggebers Stornierungen sind wirksam, wenn sie vor Ort mündlich und/oder schriftlich vor der Veranstaltung erfolgen. Bei Stornierungen von Veranstaltungen, bei denen bereits eine feste Beauftragung stattgefunden hat, gelten folgende Ausfallkosten-Staffelungen: Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Seminar/der Notfallschulung:

 

Keine Kosten. Stornierung bis zu 3 Wochen vor dem Seminar: 20 % des vereinbarten Angebots werden dem Auftraggeber berechnet. Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor dem Seminar: 75 % des vereinbarten Angebots werden dem Auftraggeber berechnet. Stornierung weniger als 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Angebots werden dem Auftraggeber berechnet.

 

Die Stornierungskosten können beispielsweise durch einen mit Notfallseminaren geschlossenen Vertrag variieren. Eine Ersatzveranstaltung kann gemeldet und von NOTFALLSEMINARE.NRW akzeptiert werden, wenn der Veranstaltungsort nicht mehr als 20 km weiter entfernt, liegt als zuvor vereinbart und keine Terminüberschneidungen mit anderen zuvor terminierten Schulungen etc. von NOTFALLSEMINARE.NRW vorliegen. Die Stornogebühren beziehen sich jeweils auf die Gesamtkosten der Veranstaltungen. Nimmt ein Auftraggeber oder die vor Ort zu schuldenden Teilnehmer bzw. deren Vorgesetzte Teilleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers, zum Beispiel durch die Anmietung etwaiger Räumlichkeiten, deren Kosten nicht von NOTFALLSEMINARE.NRW getragen werden, kommt dies einer Veranstaltungsstornierung gleich. In diesem Fall trägt der Auftraggeber den vereinbarten Angebotspreis in voller Höhe.

 

§ 4. Rücktritt/Kündigung vom Vertrag NOTFALLSEMINARE.NRW behält sich das Recht vor, ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung nicht der geltenden Rechtsordnung entspricht. Hierunter fallen beispielsweise neofaschistische, neonazistische oder ultranationalistische politische Ideologien und Aktivitäten sowie verbal diskriminierende Veranstaltungen. Des Weiteren ist NOTFALLSEMINARE.NRW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht oder aus anderen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, die Erkrankung eines Seminarleiters, Verkehrsunfall, unvorhersehbarer Stau und/oder Sperrung eines Verkehrsweges etc., nicht durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall werden Sie schriftlich per Briefpost, E-Mail, WhatsApp oder telefonisch informiert und es werden Ihnen zwei Alternativtermine zur Auswahl angeboten. Ein Recht, die Veranstaltung am ausgewählten Termin zu besuchen, besteht nicht. Des Weiteren behält sich NOTFALLSEMINARE.NRW das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß besteht.

 

§ 5 Kosten / Zahlungsmodalitäten

Die Kosten für die Leistungen von NOTFALLSEMINARE.NRW sind vom Auftraggeber oder dem einzelnen Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer übersandten Rechnung zu begleichen. Die Rechnung kann sowohl per E-Mail, Briefpost oder Fax übermittelt werden. Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, einschließlich Ratenzahlungen, bedürfen einer schriftlichen Zusage von NOTFALLSEMINARE.NRW. Die Zahlung kann per Banküberweisung, PayPal oder Barzahlung erfolgen. Ein Widerspruch gegen die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt, entweder per Briefpost, Fax oder E-Mail, an NOTFALLSEMINARE.NRW zu richten. Im Falle eines Zahlungsverzugs erhält der Auftraggeber eine Zahlungserinnerung, die innerhalb von 3 Tagen beglichen werden muss. Erfolgt dies nicht, wird ein Mahnverfahren mit den zeitgemäßen marktüblichen Mahngebühren eingeleitet. NOTFALLSEMINARE.NRW behält sich ausdrücklich vor, einen über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

 

§ 6 Urheberrecht

Die von NOTFALLSEMINARE.NRW herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen (wie Handouts, Reanimationskarten, Fotos, abfotografierte PowerPoint-Folien) – unabhängig vom verwendeten Medium – stehen ausschließlich dem Teilnehmer zur Verfügung. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder ganz noch teilweise ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von NOTFALLSEMINARE.NRW vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in einer Form weitergegeben werden. NOTFALLSEMINARE.NRW behält sich sämtliche Rechte vor.

 

§ 7 Haftung von NOTFALLSEMINARE.NRW NOTFALLSEMINARE.NRW schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder des Veranstaltungsauftraggebers aus, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die durch NOTFALLSEMINARE.NRW, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von NOTFALLSEMINARE.NRW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen, Abbildungen und Grafiken wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht haftbar gemacht werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht von der Pflicht zum Studium weiterführender Literatur.

 

§ 8 Durchführung einer Schulung

 

Schulungsthemen & Dauer in Theorie und Praxis, sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Schulung folgende Themen und Dauer: Die Schulung beinhaltet eine Teamorganisation bei Eintreten eines Notfalls, was ein organisiertes Abarbeiten eines Notfalls unter Einbindung der Kommunikation innerhalb des Teams umfasst. In der Theorie werden verschiedene Notfallszenarien behandelt, darunter:

 

– Kommunikation und Teamdynamik: Wie reagiert das Team, wenn ein Notfall eintritt?

- Pneumologische Notfälle: Behandlung von Atemnot (COPD), Asthmaanfällen, Lungenödemen

– Kardiologische Notfälle: Management von Infarkten, Herzstillständen, Kammerflimmern, ACS

– Neurologische Notfälle: Umgang mit Schlaganfällen, Krampfanfällen, (Diabetes)

- Weitere internistische Themen: Behandlung von Hypoglykämie, Synkope, Diabetes.

 

Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Notfallszenarien theoretisch mit der Praxis verbunden. Im Verlauf der Fortbildung wird der Inhalt gemeinsam mit dem vorhandenen Equipment des Notfallkoffers/-tasche besprochen. Es werden keine Materialien aus dem vor Ort (Praxis/Klinik) hinzugeholten oder mitgebrachten Koffer geöffnet oder verbraucht. Sämtliches benötigtes Material wird von NOTFALLSEMINARE.NRW zur Verfügung gestellt. Ein Schwerpunkt der Schulung liegt auf der kardiopulmonalen Reanimation Erwachsener mit alternativem Airwaymanagement (Larynxtubus) gemäß den ERC-Guidelines. Diese wird praktisch mit einem Reanimationsdummy geübt. Auf Wunsch des Auftraggebers oder eines vermittelnden Dritten, wie etwa Pharmaunternehmen und deren Teams, können vor Ort in den Praxisräumen Notfallszenarien simuliert werden. Die Schulung wird von NOTFALLSEMINARE.NRW in einem zeitlichen Rahmen von drei bis 3,5 Stunden durchgeführt, sofern nicht anders vereinbart. Die Schulung kann auf Wunsch des Kunden/Auftraggebers verkürzt oder um eine Zeitstunde verlängert werden, ohne dass die vertraglichen, geschlossenen oder akzeptierten Bedingungen davon berührt werden.

 

§ 9 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise im Einzelfall unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle Ansprüche und Rechte zwischen dem „Notfallseminar NRW“ und dem Teilnehmer/Veranstalter unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, auch wenn der Teilnehmer/Veranstalter nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Niederlassung von NOTFALLSEMINARE.NRW. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung von NOTFALLSEMINARE.NRW vereinbart.

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Stand: Feb.2024 | www.notfallseminare.nrw | Gerd Böttcher


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